§ 1 Allgemeines
Allgemein sämtliche Leistungen von S&S Gutachten – im Folgenden S&S– erfolgen unter Zugrundelegung der nachstehenden Bedingungen. Anders lautende Bedingungen, Abweichungen und mündliche Nebenabreden sind für S&S nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind von den Vertragspartnern im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am besten gerecht werden, ohne dass dadurch der Vertragsinhalt wesentlich geändert wird. Das gleiche gilt, falls es an einer ausdrücklichen Regelung eines regelungsbedürftigen Sachverhalts fehlt.
§ 2 Angebot, Leistungsumfang und Vertragsabschluss
2.1 Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich, mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken zu erteilen. Die Aufträge sind für S&S erst rechtsverbindlich, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt wurden. Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden jedweder Art bedürfen ebenfalls der Schriftform. Hierunter fallen insbesondere auch Auskünfte und Zusagen von S&S-Mitarbeitern sowie der von S&S eingeschalteten Sachverständigen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. 2.2 Der Auftraggeber hat S&S sämtliche zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne gesonderte Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten von S&S . 2.3 Bestellt der Auftraggeber die Leistungen von S&S auf elektronischem Wege, wird S&S den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt keine Annahme dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
§ 3 Widerrufsrecht
Verbraucher haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Widerrufsbelehrung: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen das Werk vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung des Werkes widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang des Werkes beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Werkes. Der Widerruf ist zu richten an: S&S Gutachten, Engelbostelerstraße 15, 30900 Wedemark E-Mail: info@sundsgutachten.de Ende der Widerrufsbelehrung.
§ 4 Leistungen
4.1 Die Vereinbarung einer verbindlichen Leistungsfrist kann nur schriftlich erfolgen. Leistungsfristen beginnen mit Vertragsschluss, es sei denn, im Vertrag ist ein anderer Zeitpunkt vereinbart. 4.2 Die Leistungsfrist verlängert sich angemessen, sofern S&S betroffen ist von Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Verkehrs- und Betriebsstörung, Werkstoff- oder Energiemangel, Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, etc. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist führen auch vom Auftraggeber veranlasste Änderungen des zu erstellenden Werkes. Führen die vorgenannten, nicht in der Sphäre von S&S liegenden Gründe, zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann S&S vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben unberührt. 4.3 S&S wird ihre Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den anerkannten Regeln und unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Vorschriften ausführen. 4.4 Der Umfang der von S&S zu erbringenden Leistungen wird bei Erteilung des Auftrags schriftlich festgelegt. Teilleistungen sind möglich. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags Änderungen und / oder Erweiterungen des festgelegten Arbeitsumfangs, sind diese vorab zusätzlich schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Soweit ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen dem Auftraggeber nicht zugemutet werden können, hat dieser ein Rücktrittsrecht. Der Auftraggeber hat dabei jedoch die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.
§ 5 Verschwiegenheitsverpflichtung
5.1 S&S wird über sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag und der Erstellung des Gutachtens bekannt gewordene Tatsachen und Informationen Stillschweigen bewahren und insbesondere ein im Rahmen des Auftragsverhältnisses erstelltes Gutachten nicht ohne Genehmigung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Die Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt sich auch auf Mitarbeiter von S&S und sonstige Dritte, deren sich S&S zur Erfüllung der ihr obliegenden Vertragspflichten bedient. 5.2 Diese Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, wenn S&S aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Offenbarung oder Weitergabe der bei der Gutachtenerstattung erlangten Tatsachen und Informationen verpflichtet ist, als auch, wenn der Auftraggeber S&S von der Schweigepflicht entbindet.
§ 6 Urheberrecht
6.1 Die von S&S erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. 6.2 Der Auftraggeber darf das von S&S erstellte Gutachten einschließlich sämtlicher Berechnungen, Anlagen und sonstiger Einzelheiten nur für die vereinbarten, vertragsgemäßen Zwecke verwenden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe des Gutachtens an Dritte, die Vervielfältigung sowie jede andere Art der Verwendung, Textänderung oder –kürzung ist dem Auftraggeber nur mit vorheriger Zustimmung von S&S gestattet. 6.3 Die Veröffentlichung des Gutachtens ist in jedem Fall nur mit vorheriger Zustimmung von S&S zulässig.
§ 7 Zahlungsbedingungen
7.1 Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zu erfolgen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung und setzt voraus, dass der Rechnungsbetrag 25,00 € netto übersteigt und der Auftraggeber alle fälligen Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen/Leistungen erfüllt hat. Nicht skontierfähig sind solche Beträge, die durch Verrechnung mit Gutschriften ausgeglichen werden. Rechnungen für Gutachten sind sofort und ohne Abzug zahlbar. 7.2 Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist verlangt S&S gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz nach § 1 DÜG. Gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB behält sich S&S das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz nach § 1 DÜG zu verfolgen. Eingehende Zahlungen verrechnet S&S mit der jeweils ältesten fälligen Forderung. Scheckzahlungen gelten erst nach deren Gutschrift als bewirkt. Wechsel nimmt S&S nur nach vorheriger Vereinbarung an. Weiterbegebung und Prolongation gelten nicht als Erfüllung. Wechselkosten und Diskontspesen sowie sonstige Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. 7.3 Kommt der Auftraggeber mit einem nicht unerheblichen Teil der Zahlung in Verzug oder gehen seine Schecks oder Wechsel zu Prostest oder entfallen die Voraussetzungen für eine Kreditgewährung, so werden sämtliche Forderungen von S&S gegen ihn zur sofortigen Zahlung fällig. Dies gilt auch für ursprünglich gestundete Rechnungen sowie später fällige Wechsel oder Schecks. 7.4 Verschlechtert sich die Vermögenslage des Auftraggebers nach Bestellung erheblich, so dass die Gegenleistung gefährdet ist, ist S&S berechtigt, noch nicht ausgeführte Leistungen zu verweigern bzw. angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 7.5 Zahlungen an Außendienstmitarbeiter oder andere im Namen von S&S auftretende Personen wirken nur dann schuldbefreiend, wenn sie gegen Vorlegung einer von S&S ausgestellten Inkassovollmacht erfolgen oder ein nummerierter Quittungsvordruck verwendet wird. 7.6 Der Auftraggeber kann nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur dann geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Kündigung
8.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen, es sei denn, im Vertrag sind anderweitige Bestimmungen getroffen. 8.2 Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber liegt insbesondere dann vor, wenn S&S auch nach vorheriger vergeblicher schriftlicher Abmahnung durch den Auftraggeber gegen ihre Sachverständigenpflicht zur objektiven, unabhängigen und unparteiischen Gutachtenerstattung verstößt oder ihre öffentliche Bestellung durch die zuständige Bestellungsbehörde zurückgenommen wird. 8.3 Für S&S liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber die notwendige Mitwirkung verweigert, der Auftraggeber versucht, unzulässig auf S&S in einer Weise einzuwirken, die geeignet ist, das Ergebnis des Gutachtens zu verfälschen und wenn S&S nach Auftragsannahme feststellt, dass ihr die zur Erledigung des Auftrages notwendige Sachkunde fehlt. Ferner liegt ein solcher wichtiger Grund vor, wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall gerät oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird. 8.4 Wird der Vertrag vom Auftraggeber außerordentlich aus einem wichtigen Grund gekündigt, den S&S zu vertreten hat, so steht S&S eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Teilleistung nur insoweit zu, als die erbrachte Leistung für den Auftraggeber objektiv verwertbar ist. In allen anderen Fällen behält S&S den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug der ersparten Aufwendungen. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, beträgt dieser 40 % des Honorars für die von S&S noch nicht erbrachten Leistungen.
§ 9 Gewährleistung
9.1 Die Parteien sind sich darüber einig, dass S&S ausschließlich eine Dienstleistung schuldet und keinen bestimmten Erfolg. Es liegt allein im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers, anhand der erbrachten Dienstleistungen die sich daraus ergebenden notwendigen Entscheidungen zu treffen. 9.2 Im Gewährleistungsfall kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung des mangelhaften Gutachtens verlangen. 9.3 Erfolgt die Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung fehlt, kann der Auftraggeber nach Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Honorars verlangen. 9.4 Etwaige Mängel müssen S&S unverzüglich nach Feststellung schriftlich angezeigt werden, anderenfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch. 9.5 Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadenersatz unberührt. 9.6 Sämtliche Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang (in der Regel mit der Übergabe) geltend gemacht werden.
§ 10 Haftung
10.1 S&S haftet unbeschränkt ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 10.2 Die Haftung für mittelbare Folgeschäden einschließlich vertragstypischer Folgeschäden ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung von S&S auf folgende Versicherungssummen begrenzt: 3,0 Mio. € für Sachschäden 0,5 Mio. € für Vermögensschäden 10.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet S&S nur dann, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung von S&S wird für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf die Höhe des vereinbarten Honorars sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen der Erstellung eines Gutachtens typischerweise gerechnet werden muss. Dasselbe gilt für eine etwaige Haftung von S&S für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. 10.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von S&S oder auf einer vorsätzlichen grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von S&S beruhen sowie für Schäden aufgrund schuldhafter Verletzung wesentlicher vertraglicher Rechte und Pflichten im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB. 10.5 Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die S&S aufkommen muss, unverzüglich S&S schriftlich anzuzeigen. 10.6 Schadenersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist nach § 634 a BGB unterliegen, verjähren nach drei Jahren ab Eingang des Gutachtens / der Leistung beim Auftraggeber.
§ 11 Abschließende Bestimmungen
11.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist und im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist Erfüllungsort Minden/Westfalen. 11.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen ist der für den Firmensitz von S&S zuständige Gerichtsort. 11.3 "Verbraucher" im Sinne dieser Bestimmungen ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 11.4 "Unternehmer" im Sinne dieser Bestimmungen ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 11.5 Für die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Wedemark, Juni 2023
S&S Gutachten
Bankverbindung: DE92300209005330724696
CMCIDEDDXXX
Targobank
Engelbostelerstr. 15
30900 Wedemark
01732911102
01602230643
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